Digitale Gesundheitsanwendungen (dGA)
Digitale Gesundheitsanwendungen (dGAs) unterstützen Patient:innen bei der Behandlung von Erkrankungen und können ergänzend zur bestehenden Versorgung eingesetzt werden.
Sie basieren auf strukturierten medizinischen oder therapeutischen Inhalten und verfolgen einen definierten medizinischen Zweck.
Was unterscheidet eine dGA von einer Gesundheits-App?
- Definierter medizinischer Zweck
zur Behandlung, Überwachung oder Unterstützung bei Erkrankungen - Medizinprodukt nach regulatorischen Anforderungen
Erfüllt die Anforderungen des Schweizer Medizinprodukterechts* - Nachgewiesene Wirksamkeit
Die Wirksamkeit muss nach wissenschaftlichen Methoden nachgewiesen sein - Unterstützung des Selbstmanagements
Patient:innen können aktiv in den Umgang mit ihrer Erkrankung eingebunden werden
DGAs sind einfach in den Behandlungsalltag integrierbar und können unter bestimmten Voraussetzungen über die Grundversicherung vergütet werden.
Warum digitale Gesundheitsanwendungen einsetzen?
Digitale Gesundheitsanwendungen ergänzen bestehende Behandlungspfade und unterstützen Patient:innen dabei, therapeutische Inhalte auch ausserhalb der Sprechstunde im Alltag anzuwenden.
Für Ärzt:innen
- Ich kann meine Patient:innen unterstützen, auch wenn Therapieplätze fehlen.
- Ich empfehle kein Wellness-Tool, sondern eine Anwendung mit medizinischem Zweck und nachgewiesener Wirksamkeit.
- Meine Patient:innen bleiben auch zwischen Terminen aktiv im Behandlungsprozess eingebunden.
- Ich kann dGAs per Rezept empfehle, deren Kosten unter bestimmten Voraussetzungen durch die OKP übernommen werden.
Für Patient:innen
- Ich bekomme Unterstützung, auch wenn ich auf einen Therapieplatz warten muss.
- Bei all den Online-Angeboten, habe ich eine geprüfte Anwendung, der ich vertrauen kann.
- Ich verstehe meine Erkrankung besser und lerne Strategien für den Alltag.
- Ich erhalte Zugang zu digitalen Gesundheitsanwendungen, die unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen werden.
Von der dGA in die Praxis: Selfapy®
Selfapy® ist eine der ersten digitalen Gesundheitsanwendungen in der Schweiz, die ärztlich verordnet und unter bestimmten Voraussetzungen durch die OKP vergütet wird.
Geeignet für Patient:innen mit:
- Initialer oder rezidivierender leichter bis mittelgradiger depressiver Episode
- Alter ab 18 Jahren
- Überbrückung der Wartezeit bis zum Therapiebeginn oder ergänzende Begleitung zwischen Behandlungsterminen
- Fähigkeit zur selbständigen Nutzung der Anwendung (Motivation, Stabilität und technischer Zugang)
- Stabiler Patientensituation ohne akute Suizidalität oder schwere Krankheitsverläufe
Die Behandlungsverantwortung verbleibt bei der behandelnden Fachperson.
Sie sind Patient:in und möchten Selfapy® nutzen?
Alle Informationen zu Zugang und Nutzung von Selfapy® finden Sie hier.
Wie wird Selfapy® verordnet?
Patient:in über Selfapy® informieren
Patienteninformation vom Rezept abtrennen & mitgeben
Trennen Sie die Patienteninformation vom unteren Teil des Rezept ab und geben Sie diese den Patient:innen mit.
Diese enthält alle relevanten Informationen für den Start.
Rezept ausfüllen, unterzeichnen & an die Abgabestelle übermitteln
Per Post, Fax oder E-Mai
Publicare übernimmt die weitere Abwicklung
Einreichung, Prüfung der Kostenübernahme und Abrechnung mit der Krankenkasse
Patient:in startet & benutzt die App selbständig
Der Freischaltcode zur Aktivierung der Anwendung wird per E-Mail von Publicare zugestellt.
Sie fragen sich vielleicht noch...
Selfapy® kann flexibel in verschiedene Phasen der Behandlung integriert werden.
Typische Einsatzsituationen
- Nach der Diagnosestellung: Selfapy® kann zur Überbrückung von Wartezeiten auf einen Therapieplatz eingesetzt werden und ermöglicht Patient:innen, bereits früh aktiv zu werden.
- Zwischen Behandlungsterminen: Selfapy® kann ergänzend zu einer bestehenden Behandlung eingesetzt werden und unterstützt Patient:innen dabei, therapeutische Inhalte zwischen den Konsultationen im Alltag anzuwenden.
Patient:innen erhalten Zugang zu einem 12‑wöchigen digitalen Programm mit 12 aufeinander aufbauenden Lektionen.
Die Lektionen behandeln unter anderem:
- Depression verstehen
- Ressourcenaktivierung
- Aktivitätsaufbau
- Umgang mit automatischen Gedanken
- Selbstwert und Selbstwirksamkeit
- Gefühle und Bedürfnisse
- Achtsamkeit
- Soziale Kompetenzen
- Rückfallprävention
Zwischen den Lektionen bearbeiten Patient:innen Übungen, Reflexionsaufgaben und Fragebögen zur Verlaufskontrolle. Das Programm umfasst zudem Tagebuchfunktionen, Audioübungen und praktische Transferaufgaben für den Alltag.
Patient:innen bearbeiten die Inhalte in ihrem eigenen Tempo. Die Lektionen werden nacheinander freigeschaltet, es ist jedoch nicht erforderlich, eine Lektion pro Woche abzuschliessen.
Es gibt eine Kursübersicht, welche Sie sich hier herunterladen und ausdrucken können.
- Indikationsstellung und Aufklärung des Patienten
- Verordnung und Einreichung des Rezepts bei der Abgabestelle für eine Vergütung durch die Krankenkasse
- Gesamtverantwortung für die Behandlung bleibt beim Arzt
Selfapy® erfüllt die MiGeL‑Kriterien (Position 40.01.01.00.1.) und seit dem 01.07.2026 erstattungsfähig über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP). Die Vergütung für Selfapy® erfolgt einmalig über die Nutzungsdauer des Programms von 90 Tagen über eine zentrale Abgabestelle (Publicare) direkt mit der Krankenkasse.
Der Höchstvergütungsbetrag für Selfapy® beträgt CHF 193.32. Bitte informieren Sie Patient:innen vor der Verordnung darüber, dass die Vergütung von den geltenden Voraussetzungen abhängt und bei einer Ablehnung der Kostenübernahme eine Selbstzahlung erforderlich sein kann.
Voraussetzungen für eine Kostenübernahme:
- Patient:in ist mindestens 18 Jahre alt
- Es liegt eine initiale oder rezidivierende leichte bis mittelgradige depressive Episode vor
- Die Anwendung kann eigenständig genutzt werden
- Es bestehen keine akute Suizidalität, keine schwere depressive Episode, keine psychotischen Störungen und keine Substanzabhängigkeit
- Die Verordnung erfolgt durch eine berechtigte Fachperson gemäss den geltenden Vorgaben