So verordnen Sie Selfapy®

Schritt 1

Patient:in informieren

Prüfen Sie, ob Selfapy® für die Patientin bzw. den Patienten geeignet ist, und informieren Sie über die Anwendung sowie das weitere Vorgehen.

Wichtig für die Vergütung: Damit die Kosten von der OKP übernommen werden können, muss die Verordnung durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie erfolgen. Andernfalls erfolgt die Nutzung als Selbstzahler:in. Mehrere Informationen finden Sie hier.

Schritt 2

Patienteninformation vom Rezept abtrennen & mitgeben

Trennen Sie die Patienteninformation vom unteren Teil des Rezept ab und geben Sie diese den Patient:innenmit. Diese enthält alle relevanten Informationen für den Start.

Hinweis: Den Selfapy® Rezeptblock können Sie digital nutzen oder als gedruckte Version für Ihre Praxis bestellen.

Schritt 3

Rezept ausfüllen, unterzeichnen & an die Abgabestelle übermitteln

Füllen Sie das Rezept vollständig aus, unterzeichnen Sie es und übermitteln Sie es an die Abgabestelle Publicare. Die Übermittlung ist per E-Mail, Post oder Fax möglich. Nach der Einreichung sind keine weiteren administrativen Schritte durch die Ärztin bzw. den Arzt erforderlich.

Per Mail
dga@publicare.ch

Per Fax
+41 56 484 15 11

Per Post

Publicare AG
Vorderi Böde 9
5452 Oberrohrdorf

Schritt 4

Publicare übernimmt die weitere Abwicklung

Publicare bearbeitet das Rezept, koordiniert die Prüfung der Kostenübernahme mit der Krankenkasse und übernimmt die weitere Abrechnung.
Nach erfolgreicher Prüfung wird der persönliche Freischaltcode für Selfapy® bereitgestellt.

Schritt 5

Patient:in startet Selfapy®

Die Patient:innen erhalten den persönlichen Freischaltcode per E-Mail und aktivieren die Anwendung selbstständig. Sobald der Freischaltcode einmal in der App aktiviert wurde, kann Selfapy® 90 Tage genutzt werden.

Wer steckt hinter Selfapy® in der Schweiz?

Salmon Pharma ist der lokale Vertriebspartner von Selfapy® in der Schweiz, seit über 40 Jahren im Schweizer Gesundheitswesen tätig und spezialisiert auf die Bereiche ADHS, Anämie, Insomnie, Nephrologie und digitale Gesundheitsanwendungen.

  • Fragen zur Verordnung und Anwendung von Selfapy®
  • Bestellung von Praxis- und Informationsmaterialien
  • Zugang zu Fachinformationen und wissenschaftlicher Evidenz
  • Fragen rund um den Einsatz im Praxisalltag
Zum Kontaktformular

Wann kann Selfapy® eingesetzt werden und wer trägt die Kosten?

Selfapy® ist für Patient:innen (ab 18 Jahren) mit initialen oder rezidivierenden leichten bis mittelgradigen depressiven Episoden geeignet. Voraussetzung ist, dass die Anwendung eigenständig genutzt werden kann und keine schweren Krankheitsverläufe oder akute Suizidalität vorliegen.

Selfapy® erfüllt die MiGeL‑Kriterien (Position 40.01.01.00.1.) und seit dem 01.07.2026 erstattungsfähig über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP). Die Vergütung für Selfapy® erfolgt einmalig über die Nutzungsdauer des Programms von 90 Tagen über eine zentrale Abgabestelle (Publicare) direkt mit der Krankenkasse.

Der Höchstvergütungsbetrag für Selfapy® beträgt CHF 193.32. Bitte informieren Sie Patient:innen vor der Verordnung darüber, dass die Vergütung von den geltenden Voraussetzungen abhängt und bei einer Ablehnung der Kostenübernahme eine Selbstzahlung erforderlich sein kann.

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme:

  • Patient:in ist mindestens 18 Jahre alt
  • Es liegt eine initiale oder rezidivierende leichte bis mittelgradige depressive Episode vor
  • Die Anwendung kann eigenständig genutzt werden
  • Es bestehen keine akute Suizidalität, keine schwere depressive Episode, keine psychotischen Störungen und keine Substanzabhängigkeit
  • Die Verordnung erfolgt durch eine berechtigte Fachperson gemäss den geltenden Vorgaben

Selfapy® kann flexibel in verschiedene Phasen der Behandlung integriert werden.

Typische Einsatzsituationen

  • Nach der Diagnosestellung: Selfapy® kann zur Überbrückung von Wartezeiten auf einen Therapieplatz eingesetzt werden und ermöglicht Patient:innen, bereits früh aktiv zu werden.
  • Zwischen Behandlungsterminen: Selfapy® kann ergänzend zu einer bestehenden Behandlung eingesetzt werden und unterstützt Patient:innen dabei, das Gelernte zwischen den Konsultationen im Alltag anzuwenden.

Informationsmaterial

Gerne stellen wir Ihnen und Ihren Patient:innen kostenloses Infomaterial zur Verfügung, um mehr über Selfapy® zu erfahren.

Rezeptblock

Nutzen Sie den Selfapy® Rezeptblock zur einfachen Verordnung. Verfügbar als digitale Version oder gedruckter Rezeptblock.

Rezeptblock bestellen

Patientenbroschüre

Geben Sie Ihren Patient:innen einen Überblick über Nutzen, Ablauf und Zugang zu Selfapy® – ideal fürs Arztgespräch.

Patientenbroschüre bestellen

Testzugang anfordern

Erhalten Sie einen Einblick in die Anwendung und testen Sie Selfapy® aus Sicht Ihrer Patient:innen.

Testzugang anfordern

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Füllen Sie einfach das Formular aus, und wir melden uns in Kürze bei Ihnen.

Alle Informationen zum Datenschutz und Ihren Betroffenenrechten finden Sie hier.